Zu prüfen bleibt, ob und inwiefern dieser Umbau eines bestehenden Gebäudeteils die Voraussetzungen dieser Bestimmung erfüllt: Die in diesem Teil bisher im Erdgeschoss bestehende Werkstatt (vgl. Baueingabe/Projektänderung Nr. 244/001, Grundrisse, act. 10.2/32) soll weiterhin als solche genutzt werden; einzig im Bereich der als Abschluss neu erforderlichen NW-Fassade soll eine neue Treppe erstellt werden. Das Obergeschoss und das Dachgeschoss sollen wie bisher als Wohnung bzw. als Estrich genutzt werden, welche beide auch durch je eine neue Treppe ergänzt werden.