Die Werkleitungsanschlüsse (Meteorwasser, Schmutzwasser, Kabelschutzrohre, usw.) dürfen keine hydraulische Verbindung zum Überflutungsfeld des Gewässers aufweisen. Allfällige weitergehende wasserbaupolizeiliche Vorschriften zum Schutz vor eindringendem Bach- oder Hangwasser bleiben vorbehalten."