3.4 Ob dem Betreiber als Gesuchsteller im Rahmen des Gesetzes über den Sonntagsverkauf von den zuständigen Stellen (Gemeinde, Arbeitsinspektorat) dann tatsächlich ein Sonntagsverkauf bewilligt wird, kann vorliegend offen bleiben. Denn dies vermag gegebenenfalls nichts daran zu ändern, dass der Betrieb der Tankstelle mit Shop in Verbindung mit den vorinstanzlich beschränkten Öffnungszeiten so oder so als mässig störend und damit in der WG3 als zonenkonform einzustufen ist.