Hingegen steige bei einem Tankstellenshop die Attraktivität gerade dann, wenn andere Verkaufsgeschäfte nicht geöffnet sind, also nachts und an Sonn- und Feiertagen. Angesichts der Grösse des Shops im konkreten Fall hätten die (auch an diesen Tagen) vorgesehenen Öffnungszeiten ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und damit auch stärkere Immissionen zur Folge, weshalb dem mit Einschränkungen bei den Öffnungszeiten des Shops zu begegnen sei (VG ZH, a.a.O., E. 4.8/9). Der hierorts kantonal massgebende Art.