Seite 6 Erschliessungsflächen der Zone zuzurechnen, in der diese liegen (BGE, a.a.O., S. 350). Die beiden Parzellen sind somit - analog wie die übrigen für das Vorhaben beanspruchten Flächen - der sie umgebenden Wohn- und Gewerbezone zuzurechnen (WG3), zumal das übrige Gemeindegebiet genauso wie die WG3 immissionsrechtlich der Empfindlichkeitsstufe III zugewiesen ist (vgl. Art. 32 und 42 des Baureglements der Gemeinde B___, vom 22. Juni 1994, SRV 23, fortan BauR).