Siedlungsgebiet zählenden Zone führt, als der Bauzone zugehörig zu betrachten. Vorliegend dient die Parzelle 007 derzeit als (teilweise überdeckter) Parkplatz und die Parzelle 008 dient als Zufahrt für die mitten im Siedlungsgebiet gelegenen, sie umgebenden Bauten und Anlagen. Beide Parzellen sind deshalb ohne weiteres der Bauzone zuzurechnen, auch wenn ihre neuerdings rechtlich mögliche Bezeichnung als Verkehrsflächen im revidierten Zonenplan derzeit noch aussteht.