Seite 5 werden (Krauskopf/Emmenegger/Babey, in: Waldmann/Weissenberger [Hrsg.], Praxiskommentar Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Aufl. 2016, N. 139 zu Art. 12 VwVG). Die lokalen Gegebenheiten sind aus den eingereichten Verfahrensakten, zu denen das Protokoll des Augenscheines der Vorinstanz vom 1. Mai 2015 gehört (act. 10.1/12), genügend ersichtlich. Der massgebliche Sachverhalt geht hinreichend aus den Akten und insbesondere aus den verschiedenen, den Anforderungen in Art.