Ferner hat er gegen den am 20. August 2015 entgegengenommenen Rekursentscheid des DIK (Vi-act. 8.19) mit am 21. September 2015 bei der Post eingeschrieben aufgegebener Sendung rechtzeitig beim örtlich und sachlich zuständigen Obergericht (Art. 28 Abs. 1 lit. a und Art. 29 Abs. 1 lit. a des Justizgesetzes vom 13. September 2010 [JuG; bGS 145.31] e contrario) Beschwerde erhoben. Auf diese ist deshalb einzutreten.