C. Dagegen erhob A___ am 24. April 2015 Rekurs beim Departement Inneres und Kultur1 des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Er beantragte unter anderem, die aufschiebende Wirkung des Rekurses sei wiederherzustellen. Mit Zwischenverfügung vom 19. Juni 2015 wies das Departement das Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rekurses im Verfahren betreffend Rückerstattung von bezogener Sozialhilfe ab. D. Mit E-Mail vom 23. Juni 2015 teilte D___ A___ in seiner Funktion als Willensvollstrecker mit, dass sein Erbteil gemäss unterzeichnetem Erbteilungsvertrag Ende dieser Woche bzw. anfangs nächster Woche überwiesen werde.