2.3 Zusammenfassend hat das Departement Inneres und Sicherheit zu Recht den Rekurs der Beschwerdeführerin gegen die Nichteintretensverfügung des Strassenverkehrsamtes abgewiesen. Demnach ist die Beschwerde von A___ abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 23 Vgl. E. 2.1 und Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl. 2015, N 1272ff