Seite 10 Strassenverkehrsamt – wie sie es offenbar bereits mit Mail vom 6. Dezember 2012 getan haben will – in Verbindung zu setzen. Sie hätte die Arbeit ihrer damaligen Vertreterin, der Rechtsschutzversicherung C___, nach den festgestellten Mängeln kritisch hinterfragen müssen und kann sich nicht darauf berufen, sie habe sich auf ihre Vertreterin verlassen.