zugestellt wurde. Die Amtsstellen in Trogen sind jedoch – mit Ausnahme jener der Kantonspolizei – über das Wochenende geschlossen, weshalb der für die Amtsstellen in Trogen tätige interne Postdienst jeweils an diesen beiden Tagen nicht arbeitet. Die Verfügung des 16 Act. 7.6 17 Act. 7.6 18 Act. 7.6 19 Act. 7.6 20 Act. 7.6 21 Act. 7.6 Seite 9 Strassenverkehrsamts vom 4. Dezember 2012 betreffend Vollzug des Führerausweisentzugs wurde unbestrittenermassen nicht angefochten.