Der Verlustanzeige vom 16. November 2012 lässt sich nicht entnehmen, ob und wann sie allenfalls versandt wurde und es ist daraus entgegen den Ausführungen des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin in der Eingabe vom 16. Juli 2013 nicht ersichtlich, ob und allenfalls mit welcher Sendungsnummer sie verschickt worden war. Die Beschwerdeführerin reichte in diesem Zusammenhang mit der Eingabe vom 23. September 2013 den Zustellnachweis BMZ, Sendungsnummer 98.00.905300.03073935, zu den Akten.21