Die Beschwerdeführerin will sodann am 6. Dezember 2012 per Mail dem Strassenverkehrsamt – sowie per Kopie ihrer damaligen Rechtsvertreterin – gemeldet haben, dass der am 27. April 2012 zur vorzeitigen Abgabe zugesandte Fahrausweis offenbar nicht angekommen sei. Weiter ersuchte sie im Mail darum, dass ihr ein „Verlustanzeigpapier“ zugemailt werde, damit sie dieses ausfüllen könne.19 In den Akten befindet sich eine Verlustanzeige mit Datum vom 16. November 2012.20 Daher stellt sich die Frage, wieso die Beschwerdeführerin rund einen Monat später nochmals eine Verlustanzeige ausfüllen will.