Seite 6 konkrete, auf Erlass einer Verfügung gerichtete Gesuche an das Strassenverkehrsamt gestellt worden seien. Letzteres habe seine Abklärungen darauf gerichtet, einen Sachentscheid bezüglich des gestellten Wiedererwägungsgesuchs zu treffen. Das Tätigwerden des Strassenverkehrsamtes sei nicht beschränkt gewesen auf interne Abklärungen. Vielmehr sei es um die Gewinnung von zusätzlichen Erkenntnissen zum Sachverhalt und eventuelle Ergänzung der Akten gegangen.