2.2.1 Die Beschwerdeführerin rügt im Wesentlichen, die Nichteintretensverfügung des Strassenverkehrsamts sei falsch. Das Strassenverkehrsamt habe sich materiell mit der Sache befasst sowie Abklärungen vorgenommen und sei damit auf die Sache eingetreten. Sie habe mit Schreiben vom 16. Juli 2013 ein Wiedererwägungsgesuch gestellt, da