I. Das Departement Sicherheit und Justiz lehnte mit Zwischenentscheid vom 18. Oktober 2013 die beantragte vorsorgliche Massnahme ab. J. Das Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden hiess die dagegen erhobene Beschwerde von A___ mit Entscheid vom 28. Mai 2014 gut und hob den angefochtenen Zwischenentscheid des Departements auf. A___ wurde für die Dauer des Rekursverfahrens erlaubt, Motorfahrzeuge zu lenken.