G. Das Strassenverkehrsamt lehnte mit Nichteintretensverfügung vom 24. September 2013 das Eintreten auf das Wiedererwägungsgesuch vom 23. September 2013 ab. Seite 3 H. Mit Rekurs vom 15. Oktober 2013 beantragte A___ beim Departement Sicherheit und Justiz1 die Aufhebung der Nichteintretensverfügung vom 24. September 2013. Ferner sei als vorsorgliche Massnahme das Fahrverbot durch Führerausweisentzug für die Dauer des Verfahrens aufzuheben und ihr der Führerausweis sofort vorsorglich herauszugeben.