Die Richtplanung 2009 der Gemeinde setze für H. keine Redimensionierungsziele, sondern sehe Neueinzonungen vor. Die Parzelle Nr. 0001 sei nur durch die I. vom bestehenden und in den letzten Jahren vergrösserten Siedlungsteil getrennt. Die Parzelle Nr. 0001 und die bestehende Siedlung südlich der I. stellten zusammen eine geschlossene Überbauung dar, die optimal durch die I. erschlossen werde. Die Auffassung der Vorinstanzen, die Parzelle Nr. 0001 zähle nicht zum weitgehend überbauten Gebiet, treffe nicht zu. Der Richtplan 2009 stelle fest, dass eine innere Verdichtung in H. unrealistisch und unzweckmässig sei.