Insbesondere lasse sich in der H. keine vergleichbare grosse Fläche finden, die so gut besonnt und flach sei wie die Parzelle Nr. 0001. Die Landschaftsterrasse „D.“ sei zudem von weit her einsehbar und müsse als landschaftlich empfindliche Lage bezeichnet werden. In der sonst schon stark besiedelten D. dränge sich deshalb der Schutz der ursprünglichen Landschaft vor Überbauung auf. Dem Edikt sei weiter zu entnehmen, dass der Gemeinderat die Eignung zur Besiedlung als schlecht beurteile. Insbesondere seien die zentralörtlichen Leistungen des Dorfes und der D. weit entfernt gelegen.