zelle Nr. 0001 im Kanton Appenzell Ausserrhoden vorhanden sind. In der Vollzugshilfe (act. 61) wird denn auch auf S. 15 klar festgehalten, dass die Qualitätskriterien nicht dazu dienen, die durch die Kantone durchgeführte Ausscheidung für den Sachplan Fruchtfolgeflächen oder die im Sachplan festgelegten kantonalen Mindestflächen in Frage zu stellen.