Appenzell Ausserrhoden noch um 21 ha übertroffen. Es war bereits beim Richtplan 1987 bekannt, dass die ausgewiesenen Flächen im Kanton nur bedingt ackerfähig sind (vgl. dazu den Grundlagenbericht des kantonalen Richtplans 1987, B45, act. 98.4 und die Stellungnahme der Baudirektion [heute: Departement Bau und Volkswirtschaft vom 24. Januar 2000], act.