Seite 15 auf S. 18 der Beschwerdeeingabe eine sachverständige neutrale Expertise über die Nichteignung der Parzelle Nr. 0001 als Fruchtfolgefläche beantragen liess. Im Weiteren gilt es darauf hinzuweisen, dass das Gutachten nach wissenschaftlichen Kriterien und insbesondere nach S. 15 der Vollzugshilfe 2006 zum Sachplan Fruchtfolgeflächen (act. 61) erstellt wurde. Die vorgenommenen Bodenproben und der Verlauf der Klimazone aufgrund der Besonnung sind im Gutachten schlüssig dargestellt. Zudem ergeben sich aus der Vollzugsoder Kartierungshilfe (act.