Zudem bestehe kein Hinweis auf Schadstoffbelastung. Auch bei Abzug des in der Klimazone D5 liegenden Flächenanteils sowie jenen der ziemlich flachgründigen Böden betrage die zusammenhängende bewirtschaftbare Restfläche westlich der Strasse (hinter dem Ack) noch ca. 11‘500 m2 (act. 146, S. 10-13, Anhang 1). 6.5. Soweit die Beschwerdeführerin u.a. in der Eingabe vom 19. Juli 2018 (act. 120) die Tauglichkeit einer Begutachtung bestreiten lässt, handelt sie widersprüchlich, da sich noch