61, S. 15). Im Gutachten wird festgestellt, dass der Perimeter gemäss Klimakarte mehrheitlich in der Klimazone C5 liege und dann im Südosten in die Klimazone D5 übergehe (S. 6). Die Klimazone C5 entspreche der Höhenlage und dem Niederschlagshaushalt des Untersuchungsperimeters, während die Klimazone D5 eigentlich dem höher gelegenen Hügelzug inkl. dessen Nordflanke zugeordnet sei. Die quer durch die ebene Fläche verlaufende Grenze C5/D5 sei insofern begründet, als dadurch der Schattenwurf des bewaldeten Hügelzugs und die damit verbundene, kürzere Vegetationszeit berücksichtigt seien (S. 6-7).