Massgebend ist jedoch ohnehin der gültige kantonale Richtplan 2019, gemäss welchem der Kanton Appenzell Ausserrhoden eine Fläche von 797 ha Fruchtfolgefläche aufweist, wovon 41 ha auf die Gemeinde B. fallen (act. 182 L.2, S. 80). Die Fruchtfolgeflächen werden im Richtplan als kantonales Interessengebiet Landwirtschaft festgesetzt (L.2, S. 81). In der Papierversion der Richtplankarte 2019 ist auf der Parzelle Nr. 0001 ein kantonales Interessengebiet Landwirtschaft (Fruchtfolgefläche) ausgewiesen.