Im Weiteren beanstandet sie in den Stellungnahmen vom 26. November 2018 (act. 157) und 17. April 2020 (act. 179) das Gutachten der F. vom 29. Oktober 2018 (act. 146) und hält fest, dass sich dieses nicht an den Vorgaben der Kartieranleitung betreffend Bodenbewertung orientiere. Im Bericht würden Angaben über den Humusgehalt und die Fruchtbarkeitsstufe fehlen. Die Fruchtbarkeitsstufen müssten begrenzenden Klimaeinheiten zuge-