179) bringt sie vor, dass der Regierungsrat im Richtplan 1987 (act. 98.4) festgestellt habe, dass gemäss eidgenössischer Klimaeignungskarte für das Gebiet H. keine positive FFF-Ertrags- prognose aufgestellt werden könne. In der Stellungnahme vom 31. Juli 2020 (act. 188) beanstandet sie, dass der Regierungsrat bei der Erstellung des Richtplans 2019 keine Überprüfung von Fruchtfolgeflächen nach den massgebenden Kriterien vorgenommen habe. Er habe die Vorschriften über die Klimazone nicht angewandt. Die FFF-Signatur im Richtplan 2019 verletze die bundesrechtlichen FFF-Kriterien.