Seite 10 5. Anwendbares Recht Am 1. Mai 2014 sind das revidierte Raumplanungsgesetz und die revidierte Raumplanungsverordnung in Kraft getreten. Das Obergericht hat die Verfahrensbeteiligten mit rechtskräftigem Beschluss vom 29. September 2016 (act. 56) und der Verfügung vom 29. Juli 2020 (act. 185) darüber informiert, dass es in Erwägung ziehe, die Streitsache in Anwendung der revidierten Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen und des kantonalen Richtplans 2019 (Nachführung 2015) zu beurteilen.