15 RPG nicht genügt. Dieser sei inkl. den Bewohnern ausserhalb der Bauzone auf eine Einwohnerzahl von insgesamt wenigstens 5500 Einwohnern ausgerichtet gewesen (vgl. dazu auch S. 7 des Planungsbericht zur Revision der Ortsplanung vom 21. Mai 1993, act. 15.3.17/49 und den Bericht zum Kantonalen Richtplan 1987, B20, act. 98.4). Die Gemeinde B. habe aber im Jahr 1994 lediglich 3‘908 Einwohner aufgewiesen, womit die Bauzonen gemäss Zonenplan 1978 den Bedarf der Jahre 1979 – 1994 um wenigstens 1500 Einwohner überstiegen hätten. Deshalb müsse hinsichtlich der Parzellen Nrn.