R. Mit Beschluss vom 27. September 2019 wies das Obergericht das Ausstandsbegehren gegen Ernst Zingg ab. Mit Beschluss vom 17. Januar 2020 stellte das Obergericht fest, dass G. im Verfahren O4V 13 15 als Gerichtsschreiber fungieren durfte. Nachdem diese Beschlüsse in Rechtskraft erwachsen waren, nahm die Gerichtsleitung das vorliegende Verfahren mit Verfügung vom 20. März 2020 (act. 174) wieder auf. Gleichzeitig gab sie den Verfahrensbeteiligten u.a. Gelegenheit, zu den Eingaben vom 18. November 2018 (act. 152), 23. November 2018 (act. 156) und 26. November 2018 (act. 157) betreffend das Gutachten Stellung zu nehmen.