Q. Nachdem die Beschwerdeführerin am 19. Juni 2019 gegen den Gerichtspräsidenten ein Ausstandsbegehren betreffend Zusammensetzung des Spruchkörpers eingereicht hatte, sistierte die Gerichtsleitung das vorliegende Verfahren bis zur Rechtskraft der Entscheide betreffend Ausstandsbegehren gegen Ernst Zingg (O4V 19 24) und betreffend Zusammensetzung des Spruchkörpers (O4V 19 13) mit Verfügung vom 29. August 2019 (act. 171).