a. Da allerdings ohnehin üblicherweise alle 10 Jahre eine Neuschätzung der Liegenschaften im Kanton vorgenommen wird, sind im heutigen Zeitpunkt vertiefte Abklärungen im Zusammenhang mit einem über 10 Jahre alten Schätzwert offensichtlich nicht mehr weiter von Nutzen: Im konkreten Fall ist nämlich angesichts des Zeitablaufs für die Liegenschaft C___ längst eine aktuelle Neuschätzung angezeigt. Das heisst: Selbst wenn die alten, im vorliegenden Beschwerdeverfahren angefochtenen Schätzwerte aus dem Jahr 2003 / 2004 noch vertieft überprüft würden, würde dies nichts daran ändern, dass diese Werte innert