In dieser Stellungnahme wurden im Vergleich zur angefochtenen Schätzung deutliche Unterschiede festgestellt bei der Festlegung der Raumeinheiten für den Normalbedarf, dem Mietzins des Wohnraumes und der Bewertung des Wohnhauses inklusive Verkehrslage und Kapitalisierungssatz. Die Schätzer des Bauernverbandes wiesen ausdrücklich darauf hin, dass ihrer Auffassung nach die Grundlagen und Annahmen der kantonalen Schätzung in verschiedener Hinsicht nicht nachvollziehbar seien.