C. Gegen diese Neuschätzung erhob der Beschwerdeführer am 1. April 2004 fristgerecht Einsprache beim Grundbuchamt B___, welches die Einsprache zur Behandlung an die landwirtschaftliche Grundstückschätzungskommission überwies. Am 23. Juni 2004 fand im Beisein des Beschwerdeführers eine erneute Besichtigung der Liegenschaft C___ statt und die Schätzungskommission nahm im Anschluss eine Neubeurteilung der Grundstückschätzung vor. Am 28. Juli 2004 teilte sie dem Beschwerdeführer mit eingeschriebenem Einspracheentscheid mit, seine Einsprache gegen die ursprüngliche Schätzung vom 12. Dezember 2003 /