11. Datenschutz Wir verlangen den gerichtlichen Einbezug des Entscheides 2004-11-08 unentgeltlicher Rechtspflege beim Grundbuchamt B___, der landw. Schatzungskommission. Die schriftliche Bestätigung, dass keine Kopien gemacht wurden. Und auch sonst keine weiteren Akten dieses Entscheides in irgend einer Form, an andern Orten, als bei der Finanzdirektion iv., aufbewahrt werden. Die betreffende Person, Personen, ausfindig gemacht wird, die den Versandt durchgeführt hat. Diese Person, Personen, ist zu bestraffen. Uns ist eine uns angemessen erscheinende Entschädigung zu bezahlen.