Weil das M.______-Wehr Teil der bis Ende 2025 abzuschliessenden baulichen Sanierung ist (vgl. act. 164), erscheint diese Lösungsvariante dem Gericht aus kosten- und baulichen Gründen als weniger geeignet, namentlich weil für die relativ kurze Übergangszeit (ab Inbetriebnahme der neuen Seite 42 Turbinen bis zum Abschluss der Sanierung Ende 2025) allenfalls danach nicht mehr benötigte Messeinrichtungen zu erstellen wären.