erster Halbsatz WRG zweckmässiger Ausgleich der Interessen erzielen, zumal in Betracht zu ziehen ist, dass der B.______ für die nächsten 20 Jahre eine wirtschaftliche Produktion im Rahmen des zugesicherten KEV-Tarifs ihr nun auch ohne Modulation möglich ist. Im ebenfalls auf einen gleichbleibenden Tarif hin produzierenden KW A.______ entstünde so gar keine Beeinträchtigung, so dass damit insgesamt ein zweckmässiger Ausgleich unter den am Bach Nutzungsberechtigten resultieren würde.