Seite 39 festgestellte Konsequenz haben werde, dass bei einem Zufluss von 245 l/s in seinem KW noch ein Verlust von 43 kWh/Tag resultieren werde. Der Beschwerdeführer bezeichnet diesen nach durchgeführter Sanierung noch verbleibenden Verlust selber ausdrücklich als Bagatellbeeinträchtigung, denn die Zuflussverhältnisse würden ja täglich variieren und an vielen Tagen entstehe in seinem unterliegenden KW dann überhaupt kein Verlust mehr (a.a.O., S. 1).