zweiter Halbsatz WRG subsidiär die beantragte Entschädigungslösung zu prüfen sein. 4. Zu diesen beiden Fragestellungen wurde der Experte namentlich durch den zweiten Beweisbeschluss vom 30. März 2017 zur Stellungnahme aufgefordert. Er nahm zur ersten Frage, ob und wie sich die Beeinträchtigungen im KW A.______ unterhalb der