__ beziffert der Experte auf Fr. 10'200.--, so dass im Extremfall (das heisst ohne die Modulation einschränkende Auflagen) im KW A.______ eine Einbusse von bis maximal rund 40% des durchschnittlichen Ertrages resultieren (act. 126, S. 19 Mitte). Der angefochtene Entscheid bietet somit keine Gewähr dafür, dass im KW A.______ nicht doch mit mehr als einer Bagatellbeeinträchtigung zu rechnen ist.