Adresse der Konzessionärin könne für die Zukunft nicht von einer derart eingeschränkten Betriebsweise ausgegangen werden (act. 126, S. 17). Zwar sei das Modulieren nur interessant, wenn Leistung gefragt ist und eine Verschiebung vom Niedertarif in den Hochtarif tariflich möglich sei. Beim dem nun auch V.______ zustehenden KEV-Tarif gehe die gesamte Leistung an Dritte unter der Bilanzgruppe "Erneuerbare Energie" und stehe der B.______ dann nicht mehr zur Verfügung. Dieser Dritte bezahle dann für jede produzierte kWh sowohl im Sommer als auch im Winter sowie am Tag genauso wie in der Nacht den gleichen KEV-Tarif. Dank der KEV-Entschädigung könne es für V.____