Mit einer derart forcierten Betriebsweise wäre die von der Rechtsprechung als massgebend erkannte Bagatellgrenze von knapp 4% Mindererlös bzw. Minderproduktion jedenfalls deutlich überschritten. Die B.______ hat in ihrem Konzessionsgesuch (act. 6/I/d, Restwasserbericht, S. 4) seit jeher in Aussicht gestellt, dass sie (nebst der im Sommerhalbjahr an Werktagen zwischen 8-20 Uhr üblichen, an der werktäglichen Stromnachfrage ausgerichteten Produktion) im Winterhalbjahr "an etwa 50 bis rund 100 Stunden mit zwei Maschinen Spitzenleistung erzeugen wird", also einen forcierten Betrieb möglichst unter Volllast mit 450 l/s und im