___ ein Produktionsverlust von jährlich ca. 28'000 kWH bzw. ein Minderertrag von bis zu Fr. 4'200.-- pro Jahr resultieren (S. 17). Dies entspricht je einem Verlust von rund 40% der durchschnittlichen Jahresproduktion bzw. des durchschnittlichen Jahresertrages (S. 17). Mit einer derart forcierten Betriebsweise wäre die von der Rechtsprechung als massgebend erkannte Bagatellgrenze von knapp 4% Mindererlös bzw. Minderproduktion jedenfalls deutlich überschritten.