___ (Verfahren Nr. II 06 22) sind beide mit Entscheid des Einzelrichters vom 5. Dezember 2008 hinsichtlich der Erteilung der Wasserrechtskonzession und der Festlegung der Restwassermenge (unter Vorbehalt eines Interessenausgleichs) bzw. hinsichtlich der Rechtsverweigerung als erledigt am Gerichtsprotokoll abgeschriebenen worden. Inzwischen wurde die vorliegend angefochtene Wasserrechtskonzession mit der auf Einsprache der B.____