1.1 Es ist davon Vormerk zu nehmen, dass die mit Eingabe vom 28. Februar 2007 gestellten Rechtsbegehren vom Beschwerdeführer mit seiner Eingabe vom 3. August 2007 (act. 14) reduziert worden sind. Dieses Verfahren (damals Nr. II 07 8, später vom Obergericht unter O4V 07 1 fortgesetzt) sowie die Rechtsverweigerungsbeschwerde der S.____