O.4 Mit Verfügung vom 23. Oktober 2018 (act. 165) nahm die Gerichtsleitung diese vom Amt für Umwelt rechtskräftig in Wiedererwägung gezogene Sanierungsverfügung vom 3. August 2018 zu den Akten (als act. 164) und stellte diese den Parteien zur Kenntnis zu. Zugleich wurde zuhanden der Parteien festgestellt, dass ihnen im Verlauf des Verfahrens vollständig in die aufgelaufenen Verfahrensakten Einsicht gewährt worden sei und dass auf die Verfügung vom 28.9.2018 hin alle Beteiligten stillschweigend auf weitere Eingaben verzichtet haben.