O.3 Die B.______ liess die vorerwähnte Sanierungsverfügung des Amtes für Umwelt einzig hinsichtlich der Auflage anfechten, es sei das M.______-Wehr zurück zu bauen (vgl. act. 164, S. 2/Ziff. 6). Mit Wiedererwägungs-Entscheid vom 3. August 2018 trug das Amt für Umwelt diesem Anliegen insofern Rechnung, als der Rückbau nicht mehr direkt angeordnet wurde (vormalige Dispo-Ziff. 3 und 7), sondern stattdessen wurde angeordnet, dass das Wehr M.______ im Rahmen des Variantenstudiums auch hinsichtlich der Fischwanderung zu überprüfen sei (act. 164, Erw. 14) bzw. die B.