O.1 Mit Entscheid vom 27. Februar 2018 verpflichtete das Amt für Umwelt die B.______ zur Sanierung ihrer Wasserkraftanlagen am Bach (act. 152, Beilage 5). Die B.______ wurde demnach verpflichtet (Ziff. 1), ein integrales Sanierungsprojekt zu erarbeiten und einzureichen, welches alle sanierungspflichtigen Teilbereiche (Sanierung Geschiebehaushalt, Sanierung Schwall/Sunk, Fischschutz/Ersatz des Rechens) zu umfassen habe. In Ziff. 4 legte das Amt für Umwelt für die Schwall/Sunk-Sanierung als Ziel ein Schwall/Sunk-Verhältnis von 1.5:1 fest. Zur Lösung der Schwall/