Seite 25 O. Mit Schreiben vom 29.8.2017 (act. 142) liess der Experte der Gerichtsleitung zu den Ergänzungsfragen vorerst einen Berichtsentwurf zustellen mit der Begründung, dass seitens der kantonalen Ämter (AfU und Tiefbauamt) in Kürze die Eröffnung einer Verfügung betreffend Sanierung des Baches hinsichtlich der Schwall/Sunk-Problematik in Aussicht stehe. Er könne die Ergänzungsfragen nicht unbesehen dieser in Aussicht gestellten Sanierungsverfügung beantworten.